Kündigung:
Eine Kündigung ist immer nur zum Ende eines Ernte-/Wirtschaftsjahres (siehe D - F) möglich. Dies ist der 31.03.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, entweder auf dem Postweg oder per Email. Die Kündigung ist an den Vorstand zu richten!
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Ernte-/Wirtschaftsjahres (31.03.). Die Kündigung muss also bis spätestens 31.12. beim Vorstand eingegangen sein!